Vorstand

Vorstand
I. V. des Vereins:Notwendiges Organ eines jeden  Vereins (auch des nicht rechtsfähigen) und dessen gesetzlicher Vertreter. Die Berufung und Zusammensetzung des Vorstands wird durch die Satzung bestimmt; mangels dieser Bestimmung wird der V. durch Beschluss der Mitgliederversammlung berufen (§ 27 BGB).
II. V. der Aktiengesellschaft (§§ 76–94 AktG): 1. Bestellung: a) Der V. wird vom  Aufsichtsrat bestellt. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, jedoch ist eine wiederholte Bestellung zulässig (§ 84 AktG). Bei mehrköpfigem Vorstand kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen, der, wenn die  Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands nichts anderes bestimmt, nur gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands ist.
- b) Bei den unter das  Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) oder das  Montan-Mitbestimmungsgesetz (MoMitbestG) fallenden AG (sowie GmbH; Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften und teilweise KG) ist als gleichberechtigtes Mitglied neben den anderen Vorstandsmitgliedern ein  Arbeitsdirektor zu bestellen.
- 2. Pflichten: a) Der V. leitet die AG in eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis regelt sich nach der Satzung, andernfalls können nur sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln und zeichnen.
- b) Er hat z.B. mindestens vierteljährlich dem Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte zu berichten (§ 90 II Nr. 3 AktG). Er hat für ordnungsmäßige Buchführung zu sorgen, bei Verlust des halben  Aktienkapitals die  Hauptversammlung einzuberufen (§ 92 AktG) und die  Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden (§ 93 AktG).
- c) Bei Verletzung ihrer Pflichten sind die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als  Gesamtschuldner verpflichtet.
- Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.
- 3. Rechte: Für die  Tantiemen und die Bezüge der Vorstandsmitglieder § 87 AktG.
III. V. der Genossenschaft: Genossenschaftsorgane.

Lexikon der Economics. 2013.

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